Schulrat
Der Schulrat bildet an den Volkschulen die direkte Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit. Jeder Standort der Volksschule verfügt über einen siebenköpfigen Schulrat. Eine externe Persönlichkeit, die das Präsidium innehat, je zwei Vertretungen der Eltern und der Politik, ein Mitglied der Schulleitung, sowie eine Lehrperson.
Die Schulratspräsidien werden vom Regierungsrat gewählt. Die beiden Vertretungen der Öffentlichkeit werden durch die politischen Parteien vorgeschlagen und vom Regierungsrat gewählt. Der Elternrat hat das Recht, zwei Elternvertretungen in den Schulrat zu delegieren.
Der Schulrat hat keine Leitungsfunktion
Die Aufgaben des Schulrats unterscheiden sich deutlich von den Aufgaben der früheren Inspektionen und den Schulkommissionen, die es an den weiterführenden Schulen gibt. Der Schulrat ist nicht die vorgesetzte Stelle der Schulleitung. Diese Aufgabe nehmen die Schulkreisleitungen, die Volksschulleitung und der Departementsvorsteher wahr.
Dialog & Vermittlung
Der Schulrat sichert in erster Linie den Dialog zwischen den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung. Wenn er dazu von den Betroffenen aufgefordert wird, vermittelt er bei Problemen und Konflikten an der Schule. Das Leitbild und die Hausordnung, die von Schulkonferenz und Schulleitung erarbeitet worden ist, werden ihm vor dem Erlass zur Genehmigung vorgelegt. Zudem hat der Schulrat das Recht, Anfragen und Anträge zu stellen, die in der Regel innert acht Wochen beantwortet werden. (Quelle: Erziehungsdepartement Basel-Stadt)